Braunschweig/Wolfenbüttel.
Die Landeskirche Braunschweig hat alle ihre Kirchengemeinden und kirchlichen Akteure dringend gebeten, ab sofort alle Gottesdienste, Konzerte und kirchlichen Veranstaltungen bis 19. April abzusagen. Das geht aus neuen Handlungsempfehlungen des Landeskirchenamtes Wolfenbüttel hervor. Die Landeskirche reagiert damit auf die jüngsten Maßnahmen der Landesregierung in Niedersachsen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu begrenzen.
Amtshandlungen (Taufe, Trauung, Konfirmation, Beerdigung) sollen ebenfalls nach Möglichkeit abgesagt werden oder in Absprache mit den Familien nur im kleinsten Kreis stattfinden. Gleichzeitig regt das Landeskirchenamt an zu prüfen, in wie weit die Kirchengebäude für stilles Gebet und Andacht offengehalten werden können.
In den neuen Handlungsempfehlungen heißt es, die Landeskirche bedauere diese Verschärfung sehr, weil damit der „Grundvollzug des kirchlichen Lebens“ außer Kraft gesetzt werde, das Evangelium zu verkünden und Gemeinschaft zu ermöglichen. Aber die Kirche müsse ihrer Mitverantwortung für das Gemeinwohl und der Fürsorge für die ihr anvertrauten Menschen gerecht werden.
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Neue Handlungsempfehlungen des Landeskirchenamtes Wolfenbüttel zum Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben der Landeskirche Braunschweig (Stand: 13.3.2020)
Angesichts der sich weiter verschärfenden Lage im Blick auf die Verbreitung des Corona-Virus und der von der Landesregierung in Niedersachsen am 13. März 2020 beschlossenen Maßnahmen richten wir an unsere Kirchengemeinden und kirchlichen Akteure die dringende Bitte, ab sofort alle Gottesdienste, Konzerte und kirchlichen Veranstaltungen bis einschließlich 19. April 2020 abzusagen. Amtshandlungen bitten wir ebenfalls nach Möglichkeit abzusagen oder die Zahl der Teilnehmenden in Absprache mit den Familien auf ein Minimum zu begrenzen. Gleichzeitig danken wir allen Pfarrerinnen und Pfarrer sowie mit der Seelsorge Beauftragten, dass sie für die Begleitung von Menschen in diesen Krisenzeiten zur Verfügung stehen. Wir regen an, dafür in diesen Wochen telefonische und elektronische Wege verstärkt zu nutzen. Die Kirchengemeinden mögen prüfen, in wie weit sie die Kirchengebäude für stilles Gebet und Andacht offenhalten können. Wir bedauern diese Verschärfung sehr, weil damit der Grundvollzug des kirchlichen Lebens außer Kraft gesetzt wird, das Evangelium zu verkündigen und Gemeinschaft zu ermöglichen. Aber als Kirche müssen wir unserer Mitverantwortung für das Gemeinwohl und der Fürsorge für die uns anvertrauten Menschen gerecht werden. Unsere Empfehlungen erfolgen in Abstimmung mit anderen Kirchen in Niedersachsen. In dieser außergewöhnlichen Situation vertrauen wir uns der Güte Gottes an und bleiben mit Ihnen im Gebet verbunden. Rückfragen richten Sie bitte an Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer, Tel: 0171/7610361.