Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigten,
die jetzigen Regelungen zur Notdienstbetreuung, die festlegen, welche und wieviele Kinder Anspruch auf eine Notdienstbetreuung in unserer KITA haben, kennen Sie inzwischen sicherlich aus den verschiedensten Medien. Diese gelten zunächst bis zum 06.05.2020.
Z. Z. gilt nach wie vor, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen!
Daher sind Sie als Eltern und Sorgeberechtigte bis auf weiteres aufgefordert, die Arbeitgeberbescheinigung für beide Elternteile und den Anmeldebogen für die Notbetreuung auszufüllen und der Einrichtungsleitung zukommen zu lassen. Dieses Word- Dokument können Sie auf dieser Seite ganz unten herunterladen.
Auch, wenn wir den berechtigten Wunsch von Ihnen als Eltern nachvollziehen können, dass Ihre Kinder nicht nur im Hinblick auf die Ausübung Ihres Berufes, sondern auch mit Blick auf Bildung und Förderung wieder vollumfänglich betreut werden sollen, bleibt als Ziel der Einrichtungsschließungen die Verlangsamung der Ausbreitung des Corona - Virus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten. Daher kann derzeit durch die Vorgaben des Bundes und des Landes eine reguläre Öffnung der Kindertagesstätten nicht umgesetzt werden.
Wir erwarten, dass wir in der kommenden Woche mehr Klarheit darüber erlangen werden, ab wann und in welchem Umfang eine Ausweitung der nun bestehenden Regelungen der Betreuungsmöglichkeiten von Seiten der Landesregierung ermöglicht wird.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Kinder, die (sichtbare) Krankheitssymptome (z.B. Erkältung, Schnupfen) aufzeigen, nicht an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.
Inzwischen hat die Bundesregierung weitere Fördermöglichkeiten für Sie als Eltern beschlossen, die Sie ebenfalls in Anspruch nehmen können. Das Land hat hierzu auch Hinweise für Berufstätige veröffentlicht. Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links:
Finanzielle Unterstützung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Hinweise für Berufstätige, Land Niedersachsen
Weiterhin möchten wir folgende Informationen der Stadt Helmstedt an Sie weiterleiten, die ebenfalls für Sie relevant sein dürften.
Vor dem Hintergrund, der seit dem 16.03.2020 bestehenden Untersagung des Betriebs von Kindertagesstätten durch das Land Niedersachsen wurden wir durch die Stadt Helmstedt über folgende, für das Stadtgebiet einheitliche, Verfahrensweise im Umgang mit Kita-/Elternentgelten informiert.
- Für den Schließungszeitraum vom 16.03. – 31.03.2020 bleibt die Pflicht zur Zahlung der Kita-Entgelte bestehen.
- Für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis zur tatsächlichen Beendigung der Schließung werden die Entgelte für die Betreuungssegmente Krippe und Hort ausgesetzt. Sofern für diesen Zeitraum bereits Zahlungen geleistet worden sind, werden diese an die Eltern rückerstattet.
- Entgelte, die im Kindergartensegment für die Inanspruchnahme von Früh- und Spätdiensten (bei Betreuungsdauern von mehr als 8 Stunden täglich) zu leisten sind, bleiben aufgrund der geringen monatlichen Höhe (14,00 € bzw. 28,00 €) und der kurzfristigen Kündbarkeit für den vollständigen Zeitraum der Schließung zahlungspflichtig.
- Sofern Eltern von der Möglichkeit der Notbetreuung Gebrauch machen, ist auch im Zeitraum nach dem 01.04.2020 das reguläre Entgelt für den betreffenden Monat zu entrichten. Dies gilt auch für Fälle, in denen der Notbetreuungsplatz innerhalb des jeweiligen Abrechnungsmonats nur tageweise in Anspruch genommen wird.
Zu Ihrer Information:
Bis zur Klärung dieses Sachverhaltes hatte die Verwaltungsstelle in Braunschweig den Einzug der KITA-Gebühren bereits zunächst einmal vorab ausgesetzt.
Abschließend noch eine Information zum Thema Verpflegungskosten.
Ein Thema, das viele Eltern bewegt, war die Frage nach der Erhebung der Verpflegungskosten während der vom Land vorgenommen Einstellung des Betriebes.
Nach Absprache mit Pastor Kolkmann freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass diese von uns nur für die Zeit erhoben werden, in der Ihr Kind tatsächlich während der Notdienstbetreuung am Mittagessen teilgenommen hat.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team der KITA St. Walpurgis